Gesellschaft dar. Der Beschuldigte beging sodann mehrere Misswirtschaftshandlungen (leichtsinniges Gewähren von Kredit und Konkursverschleppung) über mehrere Jahre hinweg, welche je für sich den Schaden für die Gesellschaft bzw. die Gläubiger vergrösserten. Zu berücksichtigen ist, dass die Privatklägerin einer minimalkapitalisierten Gesellschaft Darlehen in Millionenhöhe gewährt hatte, ohne übliche Sicherheiten zu verlangen, was dem Beschuldigten erst seine Handlungen ermöglicht hat.