___ prognostizierten Gewinnen begründet, obwohl dem Beschuldigten aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit bekannt war, dass eine Aktivierung von zukünftigen Gewinnen unzulässig ist. Zudem hat ihm der Revisor klar gesagt, dass er dies nicht machen könne, wenn kein Experte ihm alles bestätige, worauf der Beschuldigte erklärte, die Verantwortung zu übernehmen (OG GD 21 Ziff. 82). Er Seite 34/48