8.2 8.2.1 Der Beschuldigte hat die Zahlungen für die O.________AG selber ausgeführt oder durch seine Ehefrau ausführen lassen (act. 21/1/9 Ziff. 37). Weiter gab er an, Instruktionen für die Buchhaltung gegeben und diese kontrolliert zu haben (act. 21/1/7 Ziff. 30 f.) bzw. die Buchhaltung zusammen mit der Buchhalterin geführt und sich somit persönlich um die Buchhaltung gekümmert zu haben (OG GD 21 Ziff. 44 f.). Ebenfalls erklärte er, praktisch bei jeder Rechnung bei P.________ nachgefragt zu haben, für was die Zahlung sei (act. 21/1/7 Ziff.