Selbst wenn auf die gegenüber den Bilanzen der Jahre 2005, 2006 und 2008 höheren Inventarwerte abgestellt würde, bestünde die ausgewiesene Überschuldung fort. Für das Jahr 2005 gilt dies auch, wenn auf das Inventar vom 24. Januar 2006 mit dem Dateinamen "INVENTORY O.________AG November 3gerundet", welches einen erheblich höheren Wert (hälftiger Wert in CHF von 3'987'326.29) ausweist, abgestellt wird. Somit steht fest, dass in sämtlichen Jahren eine deutliche Überschuldung vorlag, selbst wenn auf die höchst undurchsichtigen Inventarlisten abgestellt würde.