5.9.3.3 Schliesslich ist anzuführen, dass die gemäss Aufstellung von U.________ bei ihm aufbewahrten noch nicht fertiggestellten Kunstgegenstände (SE GD 4/2 Beilage 6a) in der Inventarliste vom 21. Februar 2010 enthalten sind. Die von T.________ aufgelisteten Kunstobjekte und Edelsteine (SE GD 4/2 Beilage 5) sind jedoch - soweit ersichtlich - nicht in den Inventarlisten enthalten (dazu nachfolgend E. III.5.9.6)