Wie bereits ausgeführt, kommt diesen Skizzenbüchern kein bzw. nur geringer Wert zu (vorstehend E. III.5.7.4.3), weshalb der Wert von USD 2'200'000.00 zu korrigieren ist. Der in der Inventarliste vom 14. Februar 2008 ausgewiesene Wert von USD 18'076'700.00 ist daher auf USD 14'578'033.33 (18'076'700.00 - 1'038'666.67 - 40'000.00 - 220'000.00 - 2'200'000.00) zu korrigieren. Dieser Wert entspricht fast jenem der Inventarliste vom 21. Februar 2010. Dies ist plausibel, da aufgrund der vom Beschuldigten stets vorgebrachten Exklusivität gegenüber den Ehegatten Y.______