Auch befanden sich offenbar viele Objekte im Freilager in Genf, die im Eigentum der Q.________Ltd. standen, und welche von dieser der O.________AG als Pfand gegeben worden sind (act. 21/1/15-16 Ziff. 64). Zudem ist unklar, wie die O.________AG Eigentum an den von P.________ hergestellten Kunstobjekten erlangt hat. An der Berufungsverhandlung konnte der Beschuldigte dies nicht klar darlegen (OG GD 21 Ziff. 53). Er sagte zwar, dass die Kunstobjekte, welche ins Freilager in Genf gekommen seien, der O.________AG gehört hätten (OG GD 21 Ziff.