5.9.2 Weiter ist unklar, ob die in den Inventarlisten aufgeführten Vermögenswerte überhaupt im Eigentum der O.________AG standen. Denn in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme sagte der Beschuldigte aus, in der Konkursmasse, welche primär die Gegenstände aus dem Freilager in Genf umfasste, hätten sich viele Sachen befunden, die nicht der O.________AG, sondern P.________ gehört hätten (act. 21/1/17 Ziff. 72). Auch befanden sich offenbar viele Objekte im Freilager in Genf, die im Eigentum der Q.________Ltd. standen, und welche von dieser der O.________AG als Pfand gegeben worden sind (act. 21/1/15-16 Ziff.