P.________ habe gewusst, wie viel er aus einem Projekt rausholen könne (OG GD 21 Ziff. 62). Bei den in den Inventarlisten aufgeführten Werten handelte es sich gemäss diesen Aussagen somit um die prognostizierten Verkaufspreise und nicht um die Gestehungskosten. Dies deckt sich mit den Erkenntnissen aus der Inventarliste vom 21. Februar 2010, welche als einzige zwischen den Werten "Cost" und "Selling" unterscheidet. Die Liste enthielt ursprünglich nur die "Selling"-Werte und wurde anschliessend mit den von P.________ handschriftlich vermerkten Kosten ergänzt (act. 25/49/197 ff.).