3.10) angeführte Begutachtung durch kanadische Experten fand erst im Jahr 2011 und somit nach der Konkurseröffnung statt. Der Beschuldigten hatte davor nur eine "Plausibilitätsprüfung" vorgenommen, die offenbar lediglich im Vergleich mit den Preisen früherer Verkäufe von P.________-Kunstobjekten bestanden hat (OG GD 21 Ziff. 63). Er gab weiter an, P.________ sei der einzige gewesen, der die Preise habe festlegen können. P.________ habe gewusst, wie viel er aus einem Projekt rausholen könne (OG GD 21 Ziff.