Zudem ist kein Grund ersichtlich, effektiv vorhandene Aktiven nicht aufzuführen. Dies vor allem vor dem Hintergrund einer schwierigen finanziellen Lage und drohender Überschuldung. Folglich ist festzustellen, dass die O.________AG zu Fortführungswerten deutlich überschuldet war, wie oben aufgezeigt worden ist (E. III.5.7.5).