5.7.4.2 Für die Ausführungen des Beschuldigten im Vorverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren sowie die Vorbringen der Staatsanwaltschaft zu dieser Position wird auf das vorinstanzliche Urteil verwiesen (OG GD 1 E. II.5.6.4.2). An der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte zusammenfassend an, dass diese Position die eingereichten Skizzen (act. 25/1-3) beinhalte und der entsprechende Wert von P.________ festgelegt worden sei (OG GD 21 Ziff. 65 f.).