_ "weitergeleitet", sodass dieser direkt an Letzteren bzw. die Q.________Ltd. erfolgt sei. Die Darlehensgewährung zwischen den F.________-Gesellschaften und der O.________AG habe für sich zu keiner Überschuldung geführt, sondern eine Vermögensgefährdung sei erst durch die (direkte) Auszahlung an die Q.________Ltd. bzw. P.________ entstanden, welche beide zur Rückzahlung des Darlehens nicht in der Lage gewesen seien. Allerdings habe zwischen P.________ und der O.________AG gemäss Darlehensvertrag auch eine Eigentumsübertragung von Kunstgegenständen mit einem angeblichen Versicherungswert von USD 1'689'000.00 stattgefunden.