5. Überschuldung der O.________AG 5.1 Die Staatsanwaltschaft brachte vor, dass die O.________AG bereits bei der Gründung überschuldet gewesen sei und sich die Überschuldung im Verlaufe der Jahre bis zur Konkurseröffnung vergrössert habe (SE GD 1 S. 13 f.). Die Verteidigung machte sowohl im erstinstanzlichen Verfahren als auch im Berufungsverfahren geltend, die O.________AG sei aufgrund des werthaltigen Warenlagers nicht überschuldet gewesen (SE GD 7/3/1 S. 18; OG GD 21/2 Ziff. 4.1).