Hinzu kommt, dass durch die stetige Verschiebung der Ausstellung in AA.________ und der stetigen Erhöhung der Darlehen von Dritten auch ein immer höherer Verkaufspreis hätte erzielt werden müssen, um sämtliche Darlehen zu decken. Es war somit jederzeit sehr unsicher bzw. nicht genügend abgeklärt, ob entsprechende Verkaufspreise erreicht werden könnten. Dies gilt umso mehr, als der Beschuldigte gemäss seinen Aussagen den entsprechenden Businessplan nie gesehen habe (OG GD 21 Ziff. 68, 71 f.) und somit nicht beurteilen konnte, ob der erwartete Gewinn von 10 Mio. realistisch ist.