Die Familie Y.________ habe erklärt, dass sie kein Geld vorstrecken könnte, bis die Kreditlinie stehe. Er [der Beschuldigte] sei angefragt worden, ob er eine Zwischenfinanzierung über seine russischen Freunde organisieren könne. Dies sei dann so umgesetzt worden. Das Geld sei über die F1.________AG zur Verfügung gestellt worden (act. 21/1/3 Ziff. 6). Weiter gab er zu Protokoll, er habe es bei den Gesprächen mit den Ehegatten Y.________ so verstanden, P.________ müsse ein gutes Image haben, müsse vor Dritten mit einer reinen Weste dastehen. Deswegen hätte man zuerst seine finanziellen Altlasten bereinigen müssen (act. 21/1/11 Ziff.