4.4.2 Zusammenfassend gilt es festzuhalten, dass es sich bei den in der Anklageschrift aufgeführten Zahlungen nicht um geschäftsmässig begründete Aufwendungen der O.________AG handelte, sondern die O.________AG damit rückzahlbare Darlehen an P.________ sowie die Q.________Ltd. in Höhe von insgesamt mehr als CHF 11 Mio. gewährte. Seite 16/48 4.5 Leichtsinnigkeit der Kreditvergabe