Vorinstanz ausführlich und zutreffend aufgezeigt hat, wiesen die meisten Belastungsanzeigen und weiteren Belege zu diesen Zahlungen handschriftliche Vermerke wie "loan P.________ privat", "G.________: privat", "P.________ Privat G.________" oder "P.________ Privat" auf (OG GD 1 E. II.4.3.6.1). Einzelne Überweisungen an P.________ enthielten als Zahlungszweck die Bezeichnung "loan" (z.B. act. 25/13/20, 25/13/59, 25/13/65, 25/13/67, 25/13/73, 25/13/184).