Der Einzelrichter am Kantonsgericht des Kantons Zug eröffnete mit Verfügung vom tt.mm.2010 den Konkurs über die O.________AG (act. 20/1/14), womit die objektive Strafbarkeitsbedingung erfüllt ist. Dem Beschuldigten ist die Schuldnereigenschaft der O.________AG gemäss Art. 29 lit. a StGB als deren Verwaltungsrat zuzurechnen. 4. Leichtsinniges Gewähren von Krediten 4.1 Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, auf Anweisung von P.________ das Vermögen der O.________AG geschäftsfremd verwendet bzw. "verpulvert" zu haben, ohne dass der O.________AG dadurch ein betrieblicher Nutzen zukam.