15. G.________ nahm die Verschleppung des Konkurses der O.________AG und der damit zusammenhängende Verschleppungsschaden zumindest billigend in Kauf. Er handelte in der Hoffnung, dass die O.________AG in Zukunft Gewinne realisieren könnte und damit die leichtsinnigen Kredite im Interesse des Hauptaktionärs P.________ bzw. der massive und ausser Kontrolle geratene Passivenüberschuss der O.________AG irgendwie kaschiert werden kann. Er wusste aber auch, dass die O.________AG in der Vergangenheit nie Gewinne realisierte und solche auch nie zeitnah in Aussicht standen.