14. G.________ kannte dieses effektive Bilanzbild im Grossen und Ganzen bzw. ahnte zumindest, dass die O.________AG von Anfang an seit der Gründung einen massiven Fremdkapitalüberschuss aufwies. G.________ hatte zwischen Gründung und Konkurs der O.________AG stets aufgrund der dargelegten geschäftsfremden Abflüsse der fremdkapitalfinanzierten Liquidität der O.________AG durch die leichtfertigen Kreditvergaben im Interesse von P.________ begründete Besorgnis betreffend eine Überschuldung der O.________AG.