Es wurde dabei vereinbart bzw. die Darlehenserteilung erfolgte im Wissen, dass der ansonsten insolvente P.________ diese Schuld nach der Gründung der O.________AG über die O.________AG mit Geldern der O.________AG (bzw. der entsprechenden Kredite der B.________) zurückbezahlt. Entsprechend war die Bilanz O.________AG bereits bei der Gründung mit faktischen Rückzahlungsverpflichtungen in der Höhe von USD 1.2 Mio. (CHF 1'357'680.00) belastet, welche das Eigenkapital um mehr als das sechsfache überstiegen.