10. Die O.________AG war bereits bei der Gründung faktisch überschuldet: Mit Vertrag vom 23. Dezember 2004 schloss G.________ einen Darlehensvertrag mit P.________ ab. G.________ erteilte P.________ unmittelbar darauf ein privates Darlehen über USD 1.2 Mio. (CHF 1'357'680.00). Es wurde dabei vereinbart bzw. die Darlehenserteilung erfolgte im Wissen, dass der ansonsten insolvente P.________ diese Schuld nach der Gründung der O.________AG über die O.________AG mit Geldern der O.________AG (bzw. der entsprechenden Kredite der B.________) zurückbezahlt.