höchst risikobehaftet, kaufmännisch unsinnig und für die O.________AG schadensgleich waren. G.________ nahm durch die in den Abschnitten A2 und A3 aufgelisteten Kredite zumindest billigend in Kauf, dass er die Überschuldung der O.________AG herbeiführt und verschlimmert (s. zur Überschuldungslage insb. unten, Abschnitt B), da er den Instruktionen und Anweisungen seines Treuhandkunden P.________ unkritisch folgte und von einer realistischen Prüfung und Abschätzung der Lage im Interesse der O.________AG (und letztlich ihrer Gläubiger) absah.