8. G.________ wusste, dass er mit den unter den Abschnitten A2 und A3 dargestellten Zahlungen der O.________AG zugunsten von P.________ oder der Q.________Ltd. ungesicherte Kreditvergaben an nicht-rückzahlungsfähige und nicht-rückzahlungswillige Personen erteilte. G.________ nahm dabei in Kauf (oder übersah zumindest grob pflichtwidrig), dass die ungesicherten Kreditvergaben an P.________ und die Q.________Ltd. höchst risikobehaftet, kaufmännisch unsinnig und für die O.________AG schadensgleich waren.