7. G.________ führte die unter den Abschnitten A2 und A3 genannten Zahlungen stets im Auftrag von P.________ aus (bzw. liess diese im Auftrag von P.________ durch Angestellte seiner Treuhandgesellschaft V.________AG [X.________, W.________] ausführen). G.________ wusste, dass es sich bei den Zahlungen um Kredite an P.________ und an die Q.________Ltd. handelte und verbuchte diese entsprechend ordnungsgemäss in der Buchhaltung der O.________AG als Kontokorrentkredite für an die Q.________Ltd. und für P.________. Seite 12/48