- P.________ ansonsten weitgehend als faktischer Verwaltungsrat und faktischer Geschäftsführer der O.________AG amten kann, indem er bestimmt, (i.) welche vertraglichen Verpflichtungen die Gesellschaft eingeht; (ii.) was gekauft, verkauft und hergestellt wird; (iii.) welche Schulden wie beglichen werden, etc., - P.________ auch sonst alle strategischen und operativen Entscheidungen, welche für den Betrieb der O.________AG notwendig sind, eigenständig und ohne Einmischung von G.________ fällt.