5.2.3 Die beantragten Befragungen von T.________ und U.________ begründet die Verteidigung damit, dass diese über bei ihnen gelagerte Kunstwerke und deren Wert Auskunft gegeben könnten, welche von der Vorinstanz zu wenig berücksichtigt und im Konkursprotokoll nicht erfasst worden seien (OG GD 21/2 Ziff. 3.13 f.). Wie die Verfahrensleitung in der Präsidialverfügung vom 8. November 2021 bereits ausgeführt hat (OG GD 16 Ziff.