Es ist daher davon auszugehen, dass P.________ lediglich seine im Schreiben gemachten Aussagen bestätigen würde, sofern er überhaupt aussagen würde, da gegen ihn ebenfalls ein Strafverfahren läuft und er sich durch die Aussagen selbst belasten könnte. Zum Wert des Warenlagers liegen zudem zahlreiche, von P.________ erstellte und unterzeichnete Inventarlisten bei den Akten, aus denen der nach seiner Sicht bestandene Wert hervorgeht (act. 25/48 und 25/49), weshalb diesbezüglich keine weiteren Angaben von P.________ erforderlich sind. Weiter ist davon auszugehen, dass A.Y._______