5.2 Die Verteidigung stellte in ihrer Berufungserklärung vom 31. August 2021 und der Eingabe vom 28. September 2021 diverse Beweisanträge. Diese wurden von der Verfahrensleitung mit Präsidialverfügung vom 8. November 2021 abgewiesen (OG GD 16). An der Berufungsverhandlung stellte die Verteidigung erneut folgende Beweisanträge: Die Edition sämtlicher Dokumente hinsichtlich der Kreditvergabe an die O.________AG bei der Privatklägerin sowie die Einvernahme von P.________, A.Y.________, H.________, N.________, R.________, S.________, T.________ und U.________ (OG GD 21/2).