2.2 In ihrer Berufungserklärung (OG GD 3) beantragte die Verteidigung zwar das Urteil der Vorinstanz sei aufzuheben (Ziff. 1). Im Weiteren stellte sie lediglich den Antrag den Beschuldigten vom Vorwurf der Misswirtschaft gemäss Art. 165 StGB freizusprechen und folglich von einer Bestrafung und einem Tätigkeitsverbot abzusehen (Ziff. 2), eventualiter den Beschuldigten mit einer bedingten Geldstrafe zu bestrafen und von einem Tätigkeitsverbot abzusehen (Ziff. 3) und die Verfahrenskosten dem Staat aufzuerlegen (Ziff. 4).