2. Der Beschuldigte G.________, geb. tt.mm.1945, von K.________, wohnhaft in L.________, sei vom Vorwurf der Misswirtschaft gemäss Art. 165 StGB vollumfänglich freizusprechen, und von einer Bestrafung und einem Tätigkeitsverbot sei folglich abzusehen; 3. Eventualiter sei der Beschuldigte G.________, geb. tt.mm.1945, von K.________, wohnhaft in L.________, mit einer bedingten Geldstrafe zu bestrafen. Von der Anordnung eines Tätigkeitsverbots gemäss Art. 67 Abs. 1 StGB sei abzusehen. 4. Die Verfahrenskosten (inkl. der Untersuchungskosten) seien dem Staat aufzuerlegen."