5.2 Der Beschuldigte hat dem Staat die Kosten der amtlichen Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 6. 6.1 [Rechtsmittel Berufung] 6.2 [Rechtsmittel Beschwerde]" 5. Am 31. August 2021 reichte die Verteidigung eine Berufungserklärung bei der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Zug (nachfolgend: Gericht) ein. Dabei stellte sie folgende Anträge (OG GD 3): "1. Das Urteil der Einzelrichterin des Strafgerichts des Kantons Zug vom 9. bzw. 10. Juli 2021 (SE 2018 62) sei aufzuheben;