3. Gegenüber dem Beschuldigten wird ein Tätigkeitsverbot gemäss Art. 67 Abs. 1 StGB angeordnet. Es wird G.________, geb. tt.mm.1945, Heimatort: K.________, verboten, in den nächsten drei Jahren ein Verwaltungsratsmandat, ein Geschäftsführermandat oder eine vergleichbare formelle Organstellung bei einem in- oder ausländischen Rechtsträger auszuüben. 4. Die Verfahrenskosten (exkl. Kosten der amtlichen Verteidigung) betragen