3. Am 13. Juli 2021 versandte die Vorinstanz das Urteil vom 9. Juli 2021 im Dispositiv (SE GD 7/1/5). Dieser Urteilsspruch wurde von den Parteien am 14. Juli 2021 in Empfang genommen (SE GD 7/1/5/1). Mit Schreiben vom 23. Juli 2021 (Postaufgabe: gleichentags) meldete die Verteidigung namens und im Auftrag des Beschuldigten schriftlich bei der Vorinstanz Berufung an (SE GD 7/2). 4. Am 10. August 2021 versandte die Vorinstanz das begründete Urteil, welches den Parteien am 11. August 2021 zugestellt wurde (SE GD 8/1/2). Der Urteilsspruch lautete wie folgt: