2. Die Hauptverhandlung vor der Einzelrichterin am Strafgericht des Kantons Zug (nachfolgend: Vorinstanz) fand am 23. Januar 2020 statt (SE GD 7/1). Dabei wurde der Beschuldigte zur Person und zur Sache befragt (SE GD 7/1/1). Die an der Hauptverhandlung gestellten Beweisanträge der Verteidigung wies die Vorinstanz ab (SE GD 7/1 S. 3-5). Nach Abschluss des Beweisverfahrens, der Parteivorträge und dem Schlusswort des Beschuldigten teilte die Vorinstanz den Parteien mit, dass das Urteil aufgrund ihres Einverständnisses schriftlich eröffnet werde (SE GD 7/1 S. 11).