{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-01-12", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2021-24_2022-01-12.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2021_24_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa4ad9f818e66b02e241cc62b8113001c69ae2edbea2cbde9157ed4a4dedcc4f34dbad36dda8a8ce42b7bb9d7d82216052?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa4ad9f818e66b02e241cc62b8113001c69ae2edbea2cbde9157ed4a4dedcc4f34dbad36dda8a8ce42b7bb9d7d82216052&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2021_24", "Checksum": "b0f7f39cd86805d3fcbe3c13ce2073a6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2021 24"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 12.01.2022 S 2021 24"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Misswirtschaft | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:55:22", "Checksum": "7aa5cfbdbdbc2cf13d2892ff6936c149", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 12.01.2022 S 2021 24\nRegeste:\nMisswirtschaft | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter\n\n5.9.2 Weiter ist unklar, ob die in den Inventarlisten aufgeführten Vermögenswerte überhaupt im\nEigentum der O.________AG standen. Denn in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme\nsagte der Beschuldigte aus, in der Konkursmasse, welche primär die Gegenstände aus\ndem Freilager in Genf umfasste, hätten sich viele Sachen befunden, die nicht der\nO.________AG, sondern P.________ gehört hätten (act. 21/1/17 Ziff. 72). Auch befanden\nsich offenbar viele Objekte im Freilager in Genf, die im Eigentum der Q.________Ltd.\nstanden, und welche von dieser der O.________AG als Pfand gegeben worden sind (act.\n21/1/15-16 Ziff. 64). Zudem ist unklar, wie die O.________AG Eigentum an den von\nP.________ hergestellten Kunstobjekten erlangt hat. An der Berufungsverhandlung konnte\nder Beschuldigte dies nicht klar darlegen (OG GD 21 Ziff. 53). Er sagte zwar, dass die\nKunstobjekte, welche ins Freilager in Genf gekommen seien, der O.________AG gehört\nhätten (OG GD 21 Ziff. 53), was allerdings mit seiner früheren (oben erwähnten) Aussage,\nwonach nicht alle Sachen in der Konkursmasse der O.________AG gehört hätten, nicht\nvereinbar ist. Generell ergibt sich aus den Aussagen des Beschuldigten anlässlich der\nBerufungsverhandlung, dass er offenbar Schwierigkeiten hat, die O.________AG und\nP.________, zwei unabhängige Rechtssubjekte, auseinanderzuhalten (gleiches gilt auch\nfür die Ehegatten Y.________ und die B.________). Schliesslich ist auch fraglich, ob die\nKunstobjekte auch tatsächlich vorhanden waren. Der Beschuldigte beteuerte an der\nBerufungsverhandlung zwar, dass die Sachen tatsächlich da gewesen seien. Sie hätten\nFotos und Rechnung von Lieferanten gehabt. Das Lager in Genf hätten sie auch\nregelmässig besucht. Auch in London sei er zwei-, dreimal gewesen. Vom Lager in Genf\nseien auch Listen des Lagerhalters bei den Akten, worin dieser das Vorhandensein der\nObjekte bestätigte (OG GD 21 Ziff. 70). Er räumte aber auch ein, dass er die Inventarlisten\nnur zum Teil überprüft habe. Da sich die Objekte zum Teil in Kanada, in Amerika und in\nEngland befunden hätten, sei die physische Überprüfung für ihn gar nicht machbar\ngewesen (OG GD 21 Ziff. 60). Bereits in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme hatte er\nangegeben, sie seien nicht in der Lage gewesen, die Listen zu kontrollieren (act. 21/1/24\nZiff. 104). Zudem sei P.________ ständig ins Lager in Genf gegangen und habe dort\nGegenstände deponiert (act. 21/1/17 Ziff. 73). Eine effektive Kontrolle, was sich in den\nLagern befand, bestand offensichtlich nicht.\n\n5.9.3 Selbst wenn jedoch auf diese Inventarlisten abgestellt würde, stünde die Überschuldung\nder O.________AG fest, wie nachfolgend aufzuzeigen ist. Jene Inventarlisten in den\nKonkursakten, welche ein Datum aufweisen und nicht nur auf einen Teil des Warenlagers\nbeschränkt sind, ergeben folgendes Bild:\n\nDatum Bezeichnung Wert gem. Inventar Aktenverweis\n24.11.2005 O.________AG Inventory List USD 4'153'580.00 (act. 25/48/256 ff.)\nNovember 2005 [Handnotiz:\n\"gespeichert: 24.11.2005\"]\n29.12.2005 O.________AG Inventory List USD 2'222'780.00 (act. 25/48/252 ff.)\nNovember 2005 [Handnotiz:\n\"gespeichert: 29.12.2005\"]\nSeite 27/48\n\n"}