{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-01-12", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2021-24_2022-01-12.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2021_24_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa4ad9f818e66b02e241cc62b8113001c69ae2edbea2cbde9157ed4a4dedcc4f34dbad36dda8a8ce42b7bb9d7d82216052?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa4ad9f818e66b02e241cc62b8113001c69ae2edbea2cbde9157ed4a4dedcc4f34dbad36dda8a8ce42b7bb9d7d82216052&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2021_24", "Checksum": "b0f7f39cd86805d3fcbe3c13ce2073a6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2021 24"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 12.01.2022 S 2021 24"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Misswirtschaft | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:55:22", "Checksum": "7aa5cfbdbdbc2cf13d2892ff6936c149", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 12.01.2022 S 2021 24\nRegeste:\nMisswirtschaft | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter\n\n4.5.3.4 Zum Einwand der Verteidigung im vorinstanzlichen Verfahren, wonach die Bonität von\nP.________ auch unter Berücksichtigung der erwarteten hohen Verkaufspreise seiner\nKunstwerke zu berücksichtigen sei, ist Folgendes zu bemerken: Es fehlte im Zeitpunkt der\nKreditvergaben jegliche neutrale und objektive Bewertung der Kunstobjekte. Der\nBeschuldigte konnte nicht unbesehen davon ausgehen, dass die von P.________\ngeschätzten Verkaufspreise erzielt werden könnten. Hinzu kommt, dass durch die stetige\nVerschiebung der Ausstellung in AA.________ und der stetigen Erhöhung der Darlehen\nvon Dritten auch ein immer höherer Verkaufspreis hätte erzielt werden müssen, um\nsämtliche Darlehen zu decken. Es war somit jederzeit sehr unsicher bzw. nicht genügend\nabgeklärt, ob entsprechende Verkaufspreise erreicht werden könnten. Dies gilt umso mehr,\nals der Beschuldigte gemäss seinen Aussagen den entsprechenden Businessplan nie\ngesehen habe (OG GD 21 Ziff. 68, 71 f.) und somit nicht beurteilen konnte, ob der\nerwartete Gewinn von 10 Mio. realistisch ist. Nach seinen Aussagen hat er lediglich darauf\nvertraut, dass die B.________ ihre \"Hausaufgaben\" gemacht habe (OG GD 21 Ziff. 78).\nWeiter ist zu berücksichtigen, dass vom Gewinn aus dem Verkauf der mit dem Kredit der\nZ.________Ltd.\nfinanzierten Kunstwerke 75% an die Z.________Ltd. geflossen wären (act. 20/1/666\nZiff. 11). Schliesslich sind – wie bereits die Vorinstanz zutreffend angeführt hat – die von\nP.________ erstellten Werke bereits als Aktiven in der Bilanz der O.________AG\naufgeführt, weshalb die gleichen Vermögenswerte nicht auch noch als Sicherheit für die\nBonität des Kreditschuldners dienen können (OG GD 1 E. II.4.4.3.4).\n\n4.5.4 Schliesslich erfolgte die Kreditgewährung, obwohl die O.________AG überschuldet war\n(vgl. nachfolgend E. III.5).\nSeite 18/48\n\n4.5.5 Somit ist der vorinstanzliche Schluss, dass die Kreditgewährung an P.________ und die\nQ.________Ltd. leichtsinnig i.S.v. Art. 165 StGB war, uneingeschränkt zu bestätigen.\n\n5. Überschuldung der O.________AG\n\n5.1 Die Staatsanwaltschaft brachte vor, dass die O.________AG bereits bei der Gründung\nüberschuldet gewesen sei und sich die Überschuldung im Verlaufe der Jahre bis zur\nKonkurseröffnung vergrössert habe (SE GD 1 S. 13 f.). Die Verteidigung machte sowohl im\nerstinstanzlichen Verfahren als auch im Berufungsverfahren geltend, die O.________AG\nsei aufgrund des werthaltigen Warenlagers nicht überschuldet gewesen (SE GD 7/3/1 S.\n18; OG GD 21/2 Ziff. 4.1).\n\n5.2 Eine Überschuldung liegt vor, falls sich aus einer (Zwischen-)Bilanz ergibt, dass die\nForderungen der Gesellschaftsgläubiger weder zu Fortführungswerten noch zu\nVeräusserungswerten gedeckt sind, das heisst das Fremdkapital die Aktiven übersteigt\n(Wüstiner, Basler Kommentar, 5. A. 2016, Art. 725 OR N 29). Die Zwischenbilanz zu\nFortführungswerten ist auf der Grundlage der letzten Jahresbilanz zu erstellen. Es gelten\ndie Grundsätze der kaufmännischen Buchführung und Rechnungslegung sowie die\ngesetzlichen Bewertungsvorschriften (Wüstiner, a.a.O., Art. 725 OR N 37).\n\n5.3 Die in den Akten befindlichen Bilanzen der O.________AG (act. 20/1/994 ff., 20/1/1000 ff.\nund 20/1/506 ff.) sind unüblich strukturiert (z.B. werden unter \"Aktiven\" die\nDarlehensschulden gegenüber der Privatklägerin und der Z.________Ltd. als \"Haben-\nAktiven\" aufgeführt; vgl. act. 11/3/2). Die Staatsanwaltschaft erstellte deshalb für die Jahre\n2005 bis 2009 eine Bilanzanalyse mit den Zahlen der Bilanzen der O.________AG, aber\nnach einem üblicheren Bilanzierungssystem (act. 11/3/9 mit jeweiligen Aktorenverweisen).\nDie Bilanz für das Jahr 2005 wurde vollständig von der Staatsanwaltschaft erstellt, da sich\nin den Akten nur Bilanzen ab dem Jahr 2006 (act. 20/1/994 ff.) finden. Dabei hat sich die\nStaatsanwaltschaft auf das Hauptbuch gestützt (act. 25/6/26 ff.).\n\n5.4 Daraus ergibt sich folgende Aufstellung der Bilanzen der O.________AG in den Jahren\n2005 bis 2009 (OG GD 1 E. II.5.4.2):\n\n2005 2006 2007\nFlüssige Mittel 117'857.37 988'767.00 791'457.59\nTotal kurzfristige Forderungen 4'341'312.03 6'912'316.38 6'072'252.51\nWarenlager und angefangene Arbeiten 0.00 6'510'337.03 6'772'337.03\nArtistic Value on Stock 0.00 2'600'000.00 2'600'000.00\nTotal mobile Sachanlagen 0.00 256'347.00 150'000.00\nProjektentwürfe incl. Copyright 2'108'640.00 2'108'640.00 2'108'640.00\nTotal Aktiven 6'567'809.40 19'376'407.41 18'494'687.13\n\nTotal Fremdkapital kurzfristig 8'518'160.11 16'437'087.71 18'156'446.27\nRückstellungen 0.00 2'739'000.00 139'000.00\nTotal Fremdkapital 8'518'160.11 19'176'087.71 18'295'446.27\nSeite 19/48\n\nAktienkapital 200'000.00 200'000.00 200'000.00\nBilanzgewinn (-verlust) -2'150'350.71 319.70 -759.14\nTotal Eigenkapital -1'950'350.71 200'319.70 199'240.86\n\nTotal Passiven 6'567'809.40 19'376'407.41 18'494'687.13\n\n"}