{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-01-12", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2021-24_2022-01-12.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2021_24_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa4ad9f818e66b02e241cc62b8113001c69ae2edbea2cbde9157ed4a4dedcc4f34dbad36dda8a8ce42b7bb9d7d82216052?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa4ad9f818e66b02e241cc62b8113001c69ae2edbea2cbde9157ed4a4dedcc4f34dbad36dda8a8ce42b7bb9d7d82216052&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2021_24", "Checksum": "b0f7f39cd86805d3fcbe3c13ce2073a6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2021 24"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 12.01.2022 S 2021 24"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Misswirtschaft | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:55:22", "Checksum": "7aa5cfbdbdbc2cf13d2892ff6936c149", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 12.01.2022 S 2021 24\nRegeste:\nMisswirtschaft | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter\n\n 7. G.________ führte die unter den Abschnitten A2 und A3 genannten Zahlungen stets im Auftrag\nvon P.________ aus (bzw. liess diese im Auftrag von P.________ durch Angestellte seiner\nTreuhandgesellschaft V.________AG [X.________, W.________] ausführen). G.________\nwusste, dass es sich bei den Zahlungen um Kredite an P.________ und an die Q.________Ltd.\nhandelte und verbuchte diese entsprechend ordnungsgemäss in der Buchhaltung der\nO.________AG als Kontokorrentkredite für an die Q.________Ltd. und für P.________.\nSeite 12/48\n\n8. G.________ wusste, dass er mit den unter den Abschnitten A2 und A3 dargestellten Zahlungen\nder O.________AG zugunsten von P.________ oder der Q.________Ltd. ungesicherte\nKreditvergaben an nicht-rückzahlungsfähige und nicht-rückzahlungswillige Personen erteilte.\nG.________ nahm dabei in Kauf (oder übersah zumindest grob pflichtwidrig), dass die\nungesicherten Kreditvergaben an P.________ und die Q.________Ltd. höchst risikobehaftet,\nkaufmännisch unsinnig und für die O.________AG schadensgleich waren. G.________ nahm\ndurch die in den Abschnitten A2 und A3 aufgelisteten Kredite zumindest billigend in Kauf, dass\ner die Überschuldung der O.________AG herbeiführt und verschlimmert (s. zur\nÜberschuldungslage insb. unten, Abschnitt B), da er den Instruktionen und Anweisungen seines\nTreuhandkunden P.________ unkritisch folgte und von einer realistischen Prüfung und\nAbschätzung der Lage im Interesse der O.________AG (und letztlich ihrer Gläubiger) absah.\n\nB. Misswirtschaftshandlungen in der Form der Konkursverschleppung, begangen durch\nG.________\n\n10. Die O.________AG war bereits bei der Gründung faktisch überschuldet: Mit Vertrag vom 23.\nDezember 2004 schloss G.________ einen Darlehensvertrag mit P.________ ab. G.________\nerteilte P.________ unmittelbar darauf ein privates Darlehen über USD 1.2 Mio.\n(CHF 1'357'680.00). Es wurde dabei vereinbart bzw. die Darlehenserteilung erfolgte im Wissen,\ndass der ansonsten insolvente P.________ diese Schuld nach der Gründung der\nO.________AG über die O.________AG mit Geldern der O.________AG (bzw. der\nentsprechenden Kredite der B.________) zurückbezahlt. Entsprechend war die Bilanz\nO.________AG bereits bei der Gründung mit faktischen Rückzahlungsverpflichtungen in der\nHöhe von USD 1.2 Mio. (CHF 1'357'680.00) belastet, welche das Eigenkapital um mehr als das\nsechsfache überstiegen. Dies führte zu einer faktischen Überschuldung bei der Gründung der\nO.________AG in der Höhe von (-) CHF 957'680.00.\n\n11. Die finanzielle Lage der O.________AG verschlimmerte sich nach der Gründung durch die oben\nunter den Abschnitten A2 und A3 dargestellten, geschäftsfremden Kreditvergaben an\nP.________ zwischen Gründung und Konkurseröffnung fortlaufend.\n\n12. Das Bilanzbild in den verspätet erstellten offiziellen Jahresrechnungen 2005/2006 (überlanges\nGeschäftsjahr), 2007 und 2008 der O.________AG war dabei jeweils stark verfälscht:\nInsbesondere die entsprechenden Kredite an P.________ und die Q.________Ltd. waren nicht\nwerthaltig und hätten vollumfänglich abgeschrieben werden müssen, anstatt diese als Aktiven\n(Darlehensguthaben der O.________AG) in Millionenhöhe zu bilanzieren. Sodann waren\nebenfalls die künstlichen Aufwertungspositionen \"Artistic Added Value on Stocks\" (CHF\n2'600'000.00) und \"Projektentwürfe incl. Copyright\" (CHF 2'108'640.00) nicht belegt oder sonst\nwie ausgewiesen, damit buchhalterisch unrechtmässig und hätten nicht als Aktivpositionen\nverbucht werden dürfen.\n\n13. Entsprechend entwickelte sich die (um die Positionen gemäss vorstehender Ziffer bereinigte)\nbilanzielle Lage der O.________AG tatsächlich wie folgt:\n\nÜberschuldung per tt.mm.2005 (Gründung) (-) CHF 957'680.00\nÜberschuldung per 31.12.2005 (-) CHF 7'630'751.34\nSeite 13/48\n\nÜberschuldung per 31.12.2006 (-) CHF 10'638'437.00\nÜberschuldung per 31.12.2007 (-) CHF 9'735'459.18\nÜberschuldung per 31.12.2008 (-) CHF 11'883'039.99\nÜberschuldung per 31.12.2009 (-) CHF 12'377'377.76\n\n"}