{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-01-12", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2021-24_2022-01-12.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2021_24_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa4ad9f818e66b02e241cc62b8113001c69ae2edbea2cbde9157ed4a4dedcc4f34dbad36dda8a8ce42b7bb9d7d82216052?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa4ad9f818e66b02e241cc62b8113001c69ae2edbea2cbde9157ed4a4dedcc4f34dbad36dda8a8ce42b7bb9d7d82216052&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2021_24", "Checksum": "b0f7f39cd86805d3fcbe3c13ce2073a6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2021 24"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 12.01.2022 S 2021 24"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Misswirtschaft | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:55:22", "Checksum": "7aa5cfbdbdbc2cf13d2892ff6936c149", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 12.01.2022 S 2021 24\nRegeste:\nMisswirtschaft | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter\n\nStrafabteilung S 2021 24\n\nOberrichter lic.iur. M. Siegwart, Abteilungspräsident\nOberrichter lic.iur. St. Dalcher\nErsatzrichter lic.iur. P. Brändli\nGerichtsschreiber MLaw F. Eller\n\nUrteil vom 12. Januar 2022\n\nin Sachen\n\nStaatsanwaltschaft des Kantons Zug, An der Aa 4, Postfach, 6301 Zug,\nvertreten durch Staatsanwältin Dr.iur. A.________,\nAnklägerin und Berufungsbeklagte,\n\nund\n\nB.________SA, C.________,\nvertreten durch Rechtsanwalt Dr.iur. D.________ und/oder Rechtsanwalt Dr.iur. E.________,\nPrivatklägerin im Strafpunkt und Berufungsbeklagte,\n\ngegen\n\nG.________, geb. tt.mm.1945 in J.________, von K.________,\nwohnhaft in L.________,\namtlich verteidigt durch Rechtsanwalt lic.iur. I.________,\nBeschuldigter und Berufungskläger,\n\nbetreffend\n\nMisswirtschaft\n\n(Berufung des Beschuldigten gegen das Urteil der Einzelrichterin am Strafgericht des Kantons Zug\nvom 10. Juli 2021; SE 2018 62)\nSeite 2/48\n\nAnklagesachverhalt und Überblick über das Verfahren\n\n1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) warf\nG.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Anklageschrift vom 17. Oktober 2018 vor, als\nVerwaltungsrat der O.________AG (nachfolgend: O.________AG) in den Jahren 2005 bis\n2008 dem Hauptaktionär P.________ und der von diesem beherrschten Q.________Ltd.\nleichtsinnig Kredite in Höhe von knapp CHF 12 Mio. gewährt zu haben, wobei P.________\nund die Q.________Ltd. hinsichtlich der erhaltenen Darlehen weder rückzahlungsfähig\nnoch rückzahlungswillig gewesen seien. Weiter soll der Beschuldigte es unterlassen haben,\nden Richter ab Ende Januar 2005 bis zur Konkurseröffnung der O.________AG am\ntt.mm.2010 über deren Überschuldung zu benachrichtigen. Durch die beschriebenen\nHandlungen bzw. Unterlassungen habe der Beschuldigte die Überschuldung der\nO.________AG herbeigeführt bzw. verschlimmert (SE GD 1/1 S. 2-14).\n\n2. Die Hauptverhandlung vor der Einzelrichterin am Strafgericht des Kantons Zug\n(nachfolgend: Vorinstanz) fand am 23. Januar 2020 statt (SE GD 7/1). Dabei wurde der\nBeschuldigte zur Person und zur Sache befragt (SE GD 7/1/1). Die an der\nHauptverhandlung gestellten Beweisanträge der Verteidigung wies die Vorinstanz ab (SE\nGD 7/1 S. 3-5). Nach Abschluss des Beweisverfahrens, der Parteivorträge und dem\nSchlusswort des Beschuldigten teilte die Vorinstanz den Parteien mit, dass das Urteil\naufgrund ihres Einverständnisses schriftlich eröffnet werde (SE GD 7/1 S. 11).\n\n3. Am 13. Juli 2021 versandte die Vorinstanz das Urteil vom 9. Juli 2021 im Dispositiv\n(SE GD 7/1/5). Dieser Urteilsspruch wurde von den Parteien am 14. Juli 2021 in Empfang\ngenommen (SE GD 7/1/5/1). Mit Schreiben vom 23. Juli 2021 (Postaufgabe: gleichentags)\nmeldete die Verteidigung namens und im Auftrag des Beschuldigten schriftlich bei der Vorinstanz Berufung an (SE GD 7/2).\n\n4. Am 10. August 2021 versandte die Vorinstanz das begründete Urteil, welches den Parteien\nam 11. August 2021 zugestellt wurde (SE GD 8/1/2). Der Urteilsspruch lautete wie folgt:\n\n\"1. Der Beschuldigte G.________ wird schuldig gesprochen der Misswirtschaft gemäss Art. 165\nStGB.\n\n2. Er wird dafür bestraft mit 14 Monaten Freiheitsstrafe, unter Gewährung des bedingten\nStrafvollzuges für eine Probezeit von drei Jahren.\n\n3. Gegenüber dem Beschuldigten wird ein Tätigkeitsverbot gemäss Art. 67 Abs. 1 StGB\nangeordnet. Es wird G.________, geb. tt.mm.1945, Heimatort: K.________, verboten, in den\nnächsten drei Jahren ein Verwaltungsratsmandat, ein Geschäftsführermandat oder eine\nvergleichbare formelle Organstellung bei einem in- oder ausländischen Rechtsträger\nauszuüben.\n\n4. Die Verfahrenskosten (exkl. Kosten der amtlichen Verteidigung) betragen\n\nCHF 2'000.00 Untersuchungskosten\nCHF 7'000.00 Entscheidgebühr\nCHF 550.00 Auslagen\nCHF 9'550.00 Total\n\nund werden dem Beschuldigten auferlegt.\nSeite 3/48\n\n5.\n5.1 Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Fürsprecher lic.iur. I.________, wird für seine\nBemühungen mit insgesamt CHF 22'567.00 (inkl. MWST) aus der Staatskasse entschädigt.\nVon der ausgerichteten Akontozahlung in Höhe von CHF 9'000.00 wird Vormerk genommen.\n\n5.2 Der Beschuldigte hat dem Staat die Kosten der amtlichen Verteidigung zurückzuzahlen,\nsobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.\n\n6.\n6.1 [Rechtsmittel Berufung]\n6.2 [Rechtsmittel Beschwerde]\"\n\n5. Am 31. August 2021 reichte die Verteidigung eine Berufungserklärung bei der\nStrafabteilung des Obergerichts des Kantons Zug (nachfolgend: Gericht) ein. Dabei stellte\nsie folgende Anträge (OG GD 3):\n\n\"1. Das Urteil der Einzelrichterin des Strafgerichts des Kantons Zug vom 9. bzw. 10. Juli 2021\n(SE 2018 62) sei aufzuheben;\n\n2. Der Beschuldigte G.________, geb. tt.mm.1945, von K.________, wohnhaft in L.________,\nsei vom Vorwurf der Misswirtschaft gemäss Art. 165 StGB vollumfänglich freizusprechen,\nund von einer Bestrafung und einem Tätigkeitsverbot sei folglich abzusehen;\n\n"}