_ ermächtigt habe, mit der Klägerin bzw. mit ihrem Vertreter N.________ in Kontakt zu treten und dieser bzw. ihrem Vertreter die Annahme der Anweisung anzuzeigen, wie dies die Klägerin in ihren Rechtschriften ausführlich dargestellt habe (act. 70 Rz 41-48). Seite 15/23