Seiner Einvernahme lasse sich auch entnehmen, dass N.________ einzig aus dem Grund zu H.________ und der Beklagten gekommen sei, um die Zahlung an die Klägerin zu beschleunigen. Bei der Aussage von H.________ sei ausserdem zu berücksichtigen, dass er der Ehemann der Beklagten sei und damit zwangsläufig ein Interesse am Ausgang des Verfahrens zugunsten der Beklagten habe, weshalb seine Aussagen umso glaubhafter seien. Der an der Sitzung vom 12. Oktober 2018 anwesende Mitarbeiter der Bank L.________, M.__