Dies bedeute, dass die Leistung der Angewiesenen an die Anweisungsempfängerin entweder eine Forderung [der Angewiesenen] gegenüber dem Anweisenden begründe oder eine bestehende Forderung [der Angewiesenen gegenüber dem Anweisenden] unmittelbar aufgrund der Anweisung (ganz oder teilweise) tilge. Bei einem Anspruch von EUR 187'000.00 [des Anweisenden gegenüber der Angewiesenen] hätte die Leistung von EUR 550'000.00 [der Angewiesenen an die Anweisungsempfängerin] zur Tilgung des Anspruchs [des Anweisenden gegenüber der Angewiesenen] aus dem Verkaufserlös und zu einer Forderung der Beklagten gegenüber H.________ [