Sie habe unverzüglich die Beklagte kontaktiert, die ihr bestätigt habe, dass dieser Zahlungsauftrag nicht ausgeführt werden solle. Sofern der Zahlungsauftrag überhaupt gültig gewesen wäre, sei er von der Beklagten vor Ausführung der Zahlung widerrufen worden. Der Zahlungsauftrag entfalte ausserdem keine Wirkung zugunsten Dritter, sondern sei nichts anderes als ein Auftrag an die Bank, der kein Rechtsverhältnis zur vermeintlichen Zahlungsempfängerin begründe. Die Beklagte habe M.________ weder ermächtigt noch instruiert, mit der Klägerin in Kontakt zu treten. Alles sei von ihrem Ehemann und von M.________ arrangiert worden;