8. Unter den gegebenen Umständen ist die von der Beklagten (sinngemäss) beantragte Sistierung des Verfahrens nicht zweckmässig (Art. 125 ZPO; s. dazu auch Dispositiv-Ziff. 4 der Präsidialverfügung vom 2. Februar 2022). Seite 7/7 Verfügung