1.4 Zudem sei das Verfahren bis zur vollständigen Leistung der Sicherheit "auszusetzen". Dieser Unterbruch rechtfertige sich, nachdem die Beklagte mit der Eingabe vom 31. Januar 2022 die 30-tägige Frist zur Einreichung der Berufungsantwort eingehalten habe und damit das Prinzip der Waffengleichheit durch einen solchen Unterbruch nicht verletzt werde. Gleichzeitig werde die Beklagte vor einem Verlust infolge Uneinbringlichkeit einer Parteientschädigung geschützt; Seite 4/7 eine solche Entschädigung in ________ durchzusetzen, wäre mit unzumutbaren Aufwendungen und grossen Risiken verbunden.