So habe etwa der High Court of Hong Kong im Entscheid Lucky-Goldstar v. Ng Moo Kee Engineering entschieden, dass einzig relevant sei, ob der Wille der Parteien zur Schiedsgerichtsbarkeit gegeben sei. Sofern dies der Fall sei, habe ein Verweis in der Schiedsklausel auf eine nicht mehr existente Schiedsinstitution oder auf nicht mehr existente Schiedsregeln keine Wirkung mehr und solle ignoriert werden, damit der Wille der Parteien zur Beilegung ihrer Streitigkeit in einem Schiedsverfahren geschützt werde (act. 90/6 Ziff. 17).