den Parteien resultiere, in Russland nur vollstreckbar, wenn sich die Parteien auf eine neue Schiedsvereinbarung geeinigt hätten. Daher müsse eine neue Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien geschlossen werden, damit für ihre Streitigkeit rechtswirksam ein ad-hoc- Schiedsverfahren zum Zuge kommen könne (act. 83 E. 3.5.2.3).