Im erwähnten Beschluss habe das Oberste Gerichts indessen erklärt, dass die Durchführung eines Schiedsverfahrens als irregulär angesehen werde, wenn aus formaler Sicht ein Schiedsgericht gebildet werde, um einen bestimmten Streitfall (ad hoc) zu lösen, dieses tatsächlich aber jene Merkmale aufweise, die üblicherweise einem institutionellen Schiedsgericht zugeschrieben würden. Obwohl im vorliegenden Fall die geltenden Gesetze die Durchführung eines ad-hoc-Schiedsverfahrens nicht verbieten würden, bestehe wenig Zweifel daran, dass die russischen Gerichte ein sol-