vgl. vorne E. 3.2.3). Sodann würden zwar weder das Gesetz Nr. 382-FZ noch irgendein anderer Gesetzestext des russischen Rechts die Durchführung von ad-hoc-Schiedsverfahren verbieten. Im erwähnten Beschluss habe das Oberste Gerichts indessen erklärt, dass die Durchführung eines Schiedsverfahrens als irregulär angesehen werde, wenn aus formaler Sicht ein Schiedsgericht gebildet werde, um einen bestimmten Streitfall (ad hoc) zu lösen, dieses tatsächlich aber jene Merkmale aufweise, die üblicherweise einem institutionellen Schiedsgericht zugeschrieben würden.